Frequently Asked Questions -F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Unsere Geschäftszeiten sind Montag – Freitag (08:00 – 18:00 Uhr). In dieser Zeit stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung. In dringenden Fällen können Sie selbstverständlich auch außerhalb unserer Geschäftszeiten unter 015123017755 anrufen.
Ja! Seit dem 1. Januar 2023 sind die meisten PV-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit. Wir beraten Sie im Einzelfall gern.
Ja, durch eine für Ihr System geeignete Batteriespeicher-Lösung können Sie überschüssigen Strom, welcher am Tag produziert wurde, speichern und nachts oder an weniger sonnigen Tagen verwenden. Auch hier beraten wir Sie im Einzelfall gern, da die beste Lösung hierbei – je nach Gegebenheiten – variieren kann.
Ja, überschüssiger Strom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Dafür erhält der Einspeisende eine Einspeisevergütung (gem. EEG). Bei der Beantragung bei Ihrem Energieversorger unterstützen wir Sie gern.
Alle Neubauten müssen seit dem 1. Januar 2025 mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Für Altbauten gilt: Ab dem 1. Januar 2026 muss ein Haus im Rahmen einer Dachsanierungen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen je nach Haus variieren können.